FSK und Jugendschutz

Kinofilme werden in Deutschland der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) zur Prüfung vorgelegt. Die FSK vergibt nach der Prüfung eine von fünf Alterseinstufungen für den Film. Die Alterseinstufungen sind

  • ohne Altersbeschränkung
  • ab 6 Jahren
  • ab 12 Jahren
  • ab 16 Jahren
  • ab 18 Jahren/Keine Jugendfreigabe

Damit wird das Mindestalter festgelegt, welches der Gast beim Besuch des Filmes haben muss.

Das Jugendschutzgesetz (§11 Abs. 2 JuSchG) ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

Für Filme mit FSK Freigabe ab 16 oder ab 18 Jahren gibt es keine solchen Ausnahmeregelungen.

Das Jugendschutzgesetzt regelt außerdem, dass Kinder und Jugendliche je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino dürfen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, zu welchen Zeiten Kinder und Jugendliche Filme im Kino sehen dürfen:

Weitere Informationen gibt es unter
Jugendschutz-Aktiv
Jugendschutz-Rechner
FSK